Stellen Sie sich vor, jemand würde eine Bank überfallen und statt einfach Geld zu verlangen, von allen erst mal ein Tänzchen fordern.
Klingt komisch, aber bei manchen Rechnungen kommt mir der Gedanke.
Machen Sie es dem Bezahlenden einfach zu bezahlen oder muss frau auch bei Ihnen erst mal ein Tänzchen machen?
Zu diesen Tänzchen gehört zum Beispiel das Suchspiel nach der Kontoverbindung (gerne in der Fußzeile in Schriftgröße 8).
Dabei sollte derjenige so leicht und fluffig wie möglich durch den Bezahlvorgang geführt werden. Nicht wie in einem Supermarkt mit langer Schlange und unfreundlichem Personal, sondern wie in einem netten Café in dem die Bedienung mit einem freundlichen Lächeln die Rechnung bringt und einem zum Abschied einen guten Tag wünscht.
Für Ihre Rechnung heißt das: alles was der Bezahlende braucht muss gut lesbar und leicht findbar sein.
Dazu gehört
- wofür ist diese Rechnung – wann wurde welche Leistung erbracht
- von wann ist diese Rechnung = Rechnungsdatum in Höhe der Betreffzeile auf der rechten Seite
- wie hoch ist der Preis und wie viel Steuern sind darin enthalten
- auf welches Konto und mit welchem Betreff soll überwiesen werden
Schreiben Sie neben IBAN und BIC ruhig auch weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl in Ihre Rechnungen. Manche Onlinebankingprogramme lassen das weiterhin zu und es ist viel leichter auszufüllen als die unhandliche ewige IBAN.
Neben diesen „Anforderungen“ an eine einfache und gute Rechnung, sind Sie auch noch zu ein paar Sachen verpflichtet. Die können Sie hier im Gesetzestext nachlesen oder hier in meinen älteren Blogartikeln:
- Name und Anschrift
- Steuernummer
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer
- und was Sie geleistet haben (bei Dienstleistungen mit Datum)
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