Quittungen ausfüllen

Immer wieder erlebe ich Selbstständige, die ein wenig ratlos sind, wenn jemand sie in bar bezahlen möchte. Wer sonst immer Rechnungen schreibt, kennt sich eben nicht mit Quittungen aus. Das ist aber kein Hexenwerk, deshalb hier mal die wichtigsten Infos.

Was ist eine Quittung?

Mit der Quittung bekommt der/die Geldgeber/in einen Beweis, dass er/sie bezahlt hat.

Zwei Männer machen Armdrücken und wetten darauf. Ob sie nachher eine Quittung erhalten?

In Juristisch heißt das „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.“ (BGB § 368)

Man braucht dafür keinen Quittungsblock – auf jedem beliebigen Blatt kann man jemandem quittieren, dass man Geld erhalten hat. Ein Quittungsblock hilft, wenn man nur selten eine Quittung ausstellt, an alles zu denken. Außerdem schreibt man sich hier gleich einen Durchschlag für die eigene Buchführung. (Das Original bekommt immer der Geldgeber.)

Wenn man bereits eine Rechnung geschrieben hat, kann man auch einfach  „Betrag erhalten“ darauf schreiben. Datum, Ort und Unterschrift dazu und fertig ist die Quittung.

Was muss auf einer Quittung stehen?

Auf eine Quittung  (von unter 250 €) gehören:

  • „Quittung“ (Es muss klar sein, was das für ein Zettel ist.)
  • Wieviel Geld
  • mit wieviel Steuern
  • nach welchem Steuersatz
  • ist für was
  • an wen (mit Adresse) bezahlt worden.
  • Dazu kommt Ort, Datum und Unterschrift.

Bei Quittungen über 250 € muss außerdem stehen

  • Von wem ist das Geld bezahlt worden (mit Adresse)
  • der Nettobetrag
  • eine Quittungsnummer (fortlaufend für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel 2018-01, 2018-02, etc.)
  • die Steuernummer dessen, der das Geld erhält

Quittungsblock ausfüllen

Auf einem handelsüblichen Quittungsblock wie dieser hier von Zweckform verteilen sich die Informationen folgendermaßen:

1) Das einfachste Feld: Wieviel Geld hat man erhalten. Aber Vorsicht: In diesem Block gibt es kein Feld für den Netto-Betrag, er ist daher für Quittungen von über 250 € ungeeignet. Wenn man einen Netto-Block hat, ist man auf alles vorbereitet, aber heißt es Augen auf: Wo kommt der Brutto- und wo der Nettobetrag hin?

2) Welcher Mehrwertsteuersatz wird verwendet, 7 oder 19 Prozent? Wer keine Mehrwertsteuer erhebt, kann (2) und (3) streichen.

3) Wieviel Euro Steuern sind das in Euro und Cent?

4) und damit nachher keiner eine Null anhängen kann, hier nochmal den Betrag ausschreiben. Bei selbst erstellten Quittungen, bei denen der Betrag mit aufgedruckt ist, kann das wegfallen.

5) Eine Nummer braucht die Quittung nur, wenn es um mehr als 250 € geht.

6) Wer hat das Geld gegeben? (Auch das braucht man nur bei Beträgen von mehr als 250 €, aber vor allem bei einem Quittungsblock, bei dem man selbst den Durchschlag für die eigene Buchführung behält, ist das nicht verkehrt. Dann weiß man nachher noch, von wem man das Geld bekommen hat.)

7) Was hat er/sie dafür erhalten? Bei Dienstleistungen gehört auch Ort und Datum dazu, wenn es nicht derselbe Tag ist, wie die Geldübergabe.

8) Ort und Datum der Geldübergabe

9) Unterschrift erklärt sich selbst. Einen Stempel braucht man nicht unbedingt, es braucht aber die Adresse desjenigen, der/die das Geld erhalten hat. Wer also keinen Stempel mit Adresse hat, kann die Adresse einfach darunter schreiben.

Das ist auch schon alles 🙂

PS: Prüfen Sie auch, wenn Sie eine Quittung erhalten, ob diese richtig ausgefüllt ist.

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