Ob auf dem Oktoberfest oder im Café, viele Besprechungen finden außerhalb statt. Die Bewirtung eines (potentiellen) Kunden können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie auf ein paar Kleinigkeiten achten: Notieren Sie, mit wem Sie gesprochen haben und um was es ging auf dem Beleg. Es muss sich immer um EINEN Beleg handeln auf dem zwei…