beverage-21905_640Ob auf dem Oktoberfest oder im Café, viele Besprechungen finden außerhalb statt. Die Bewirtung eines (potentiellen) Kunden können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie auf ein paar Kleinigkeiten achten: Notieren Sie, mit wem Sie gesprochen haben und um was es ging auf dem Beleg.

Es muss sich immer um EINEN Beleg handeln auf dem zwei oder mehr Getränke und/oder Essen stehen, damit klar ist, dass Sie jemanden bewirtet haben.

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